Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was bedeutet 10% - 30% ?
Dies ist der Bereich, indem man ausgelastet wird, respektive eine Verfügbarkeit erwartet. Die genaue Auslastung wird während des Bewerbungsverfahrens individuell geklärt. Die Anstellungen erfolgen gemäss GAV Sicherheit in den Anstellungskategorien “A” und “B” im Monatslohn oder “C” im Stundenlohn. Bei einer Anstellung im Stundenlohn (10%-30%) werden die monatlichen Stunden individuell vereinbart und vertraglich für beide Seiten festgehalten.
Wird ein Fitnesstest gemacht?
In den meisten Aufgaben wird eine Grundfitness verlangt. Je nach Einsatzbereich muss diese ausgeprägter sein oder nicht. In diesen Bereichen, wo diese unabdingbar für Sie als zukünftiger Mitarbeitenden oder ihre zukünftigen Kollegen ist, wird im Laufe des Bewerbungsverfahrens ein Fitness-Test, analog dessen des Militärs oder der Polizei durchgeführt.
Ist die Altersanforderung verpflichtend?
Als Mitarbeitenden in einer Sicherheitsfirma, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Bei gewissen Aufgaben ist ein gewisses Mass an Lebenserfahrung notwendig. Ebenso müssen die psychischen- und physischen Anforderungen erfüllt werden können. Dabei ist dies nicht immer zwingend vom Alter abhänging. Die Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall ein Mindestalter von 18 Jahren.
Wie bringe ich planerisch die Arbeit bei der AEB mit weiteren Tätigkeiten aneinander vorbei?
Die Dienst- und Einsatzplanung der AEB ermöglicht mit einem Vorlauf von jeweils 30 Tagen eine individuelle Planung je Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden haben jeweils eine Dispomeldung für den kommenden Monat abzusetzen. Anhand dieser Dispomeldung (Verfügbarkeit, Abwesenheit etc.) und den zugeteilten Einsatzbereiche wird dann der Dienstplan erstellt.
Kann ich nebst meinem Hauptarbeitgeber noch nebenbei bei der AEB arbeiten?
Dies ist grundsätzlich möglich, auch unser Einsatz- und Dienstplanungsmodell ist auf solche Kombinationen ausgelegt.
In jedem Fall ist jedoch zu beachten, dass der Hauptarbeitgeber darüber informiert werden sollte. Auch darf die gesetzliche maximale Arbeitszeit von 50 Stunden pro Woche (bei beiden Arbeitgeber) nicht überschritten werden.
Für alle ist es von Vorteil, wenn die Leistung durch zwei Arbeitgeber nicht beeinträchtigt wird.
Brauche ich eine Ausbildung um bei der AEB arbeiten zu können?
Eine Ausbildung für einen Stellenantritt bei der AEB ist nicht zwingend notwendig. Damit man bei einem privaten Sicherheitsdienstleister arbeiten kann, ist es jedoch notwendig, dass innerhalb der ersten 3 Monate die Grundausbildung absolviert wird. Diese Grundausbildung stellt die AEB Sicherheitsdienst GmbH intern und kostenlos zur Verfügung.
Warum muss ich technische Kentnisse besitzen?
Fast alle Prozesse wie z.B. die Einsatz- und Dienstplanung, die Zeiterfassung und das Erstellen von Arbeitsrapporten erfolgt ausschliesslich in digitaler Form und auf einem Mobiltelefon. Daher ist es notwendig, dass man ein Mobiltelefon einwandfrei bedienen kann. Auch der Besitz eines eigenen Mobiltelefones ist schon fast unabkömmlich.
Was für amtliche Dokumente werden für die Bewerbung benötigt?
Damit Ihre Bewerbung verarbeitet werden kann, müssen wir im Besitz eines Strafregisterauszuges, Betreibungsregisterauszuges und einer Wohnsitzbestätigung sein. Die Dokumente sind im Original und nicht älter als 3 Monate einzureichen. Im weiteren Bewerbungsverfahren müssen dann noch ein Handlungsfähigkeitszeugnis sowie Kopien von amtlichen Identitätsdokumenten nachgereicht werden. Wir werden Sie jedoch persönlich auf diesem Weg begleiten.